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04.05.2022
Start der eAU um zwei weitere Übergangsquartale verlängert
Die KBV hat am 03.11.2021 per Richtlinie den verpflichtenden Start der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) (und auch des elektronischen Rezepts eRP) um zwei weitere Übergangsquartale bis zum 30.06.2022 verlängert. Grund dafür ist nach Einschätzung der KBV, dass die Prozesse zur Erstellung und Versand der eAU noch nicht flächendeckend verfügbar sind.
In den letzten Wochen wurde in einigen Praxen die eAU per KIM intensiv getestet. Dabei konnten beim Austausch keine Probleme mehr zwischen Duria und den Krankenkassen festgestellt werden. Die Nutzung des Moduls ist somit freigegeben. Bitte lesen Sie sich die Anleitung aufmerksam durch und prüfen, ob die Voraussetzungen in Ihrer Praxis erfüllt sind.
Die Dokumentation zur Nutzung der eAU finden Sie hier: eAU