Interesse? 02421/2707-227
Die Krebsfrüherkennungsbögen müssen seit dem 01.10.2020 wieder in der Praxis erfasst werden und der KV übermittelt werden. Eine kurze Beschreibung des Moduls finden Sie hier:
21.12.2020
Die Krebsfrüherkennungsbögen müssen seit dem 01.10.2020 wieder in der Praxis erfasst werden und der KV übermittelt werden. Eine kurze Beschreibung des Moduls finden Sie hier:
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