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Nicht zu Jahresbeginn, sondern erst ab Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für alle Praxen Pflicht. Ab dann müssen Vertragsärzte die AU-Daten digital an die Krankenkassen übermitteln. Darauf haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband geeinigt.
Die Duria eG bereitet zurzeit alles vor um die Umstellung für die Praxen so einfach wie möglich zu gestalten. Sobald die Vorbereitungen abgeschlossen sind werden alle Praxen über den Ablauf informiert.