04.05.2022

Aktuelles zur eAU

Verschiebung des Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Der Start zur Nutzung der eAU wird nicht zum 01.10.2021 beginnen. Die KBV hat das Quartal 4 als Übergangsquartal festgelegt, sodass Praxen innerhalb des Quartals sich selbstständig das Modul für die eAU aktivieren können. Wir testen seit einigen Wochen im sogenannten Feldtest mit diversen Krankenkassen sowohl in einer Testumgebung als auch in der Echtumgebung. Leider nehmen nicht alle Krankenkassen an diesen Tests teil. Ebenso gibt es noch diverse Probleme bei einigen Kassen mit der Verarbeitung der eAU.

Um Probleme in Ihrem Praxisablauf zu vermeiden werden wir die Dokumentation erst bereitstellen, wenn wir sicher sind, dass die Probleme überwunden sind. Es wird dann einen weiteren Newsartikel geben und Sie erhalten die Dokumentation per Email.

Weitere Informationen gibt es auf der KBV Seite: KBV

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