04.05.2022

Abrechnung von Sachkosten bei Coronatests

Die KVen bieten an, zum Beispiel bei Testung des eigenen Praxispersonals oder Personals anderer humanmedizinischer Heilberufe, Sachkosten abrechnen zu können.
Die Abrechnung von Sachkosten erfolgt in den Feldkennungen 5011 und 5012.
Bei Abrechnung von ärztlichen Schulungen muss die Angabe der geschulten Einrichtung erfolgen.
Diese Angabe erfolgt in der Feldkennung 5009.

Eine Beschreibung, wie die Einträge in den jeweiligen Feldkennungen in DURIA erfolgen müssen, finden Sie hier: Anleitung

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