Häufige Fragen (FAQ)

Bestellungen können komfortabel über unser Mitgliederportal (mitglieder.duria.de) erledigt werden. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein und navigieren über das Menü zum Bereich "Shop". Hier finden Sie den Punkt "TI-Bestellung ". Sollten Sie Hilfe bei der Auswahl der Komponenten benötigen, helfen wir oder Ihr DURIA-Support-Center sehr gerne weiter.

Sie müssen zusätzlich mindestens einen Praxisausweis (SMC-B) z.B. über www.smc-b.de/duria bestellen. Die TI-Installation kann nur mit einem freigeschalteten Praxisausweis erfolgen.

Der Vertrag wird geprüft und die Bestellung an unsere Partner weitergegeben. Sie werden über jede Statusänderung per E-Mail benachrichtigt. Alternativ können Sie den Status über www.duria.de/ti nach dem Einloggen einsehen.

Die Statusseite enthält neben dem Liefertermin auch die technischen Informationen zu den Komponenten, welche bei der Lieferung in Ihre Praxis überprüft werden müssen. Drucken Sie diese bitte aus und hinterlegen diese in Ihren Unterlagen.

Neue TI-Finanzierung ab 1. Juli 2023: Die Erstattung wird nun nicht mehr als Einmalbetrag ausgeschüttet, sondern über eine monatliche Pauschale, die abhängig von Ausstattungsgrad, Zeitpunkt der Erstausstattung und dem Zeitpunkt des Konnektorentauschs ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der KBV.

Der erste Tipp an dieser Stelle ist: Bestellen Sie zunächst so wenig wie nötig, aber so viel wie gefördert wird. Sollten Sie ggf. in einem Jahr ein Kartenterminal benötigen, werden z.B. erneut die Kosten für die "sichere Lieferkette" fällig.

Da die Anforderungen in den verschiedenen Praxisformen sehr unterschiedlich sein können, haben wir einige Empfehlungen zusammen getragen:

Einzelpraxis

In einer Einzelpraxis sollten Sie zunächst nur das TI-Basispaket bestellen. Dieses beinhaltet den Konnektor, ein Kartenterminal und den Zugang zur TI (VPN-Zugangsdienst). Sollten Sie auch Hausbesuche durchführen, so benötigen Sie noch ein mobiles Kartenterminal. Dieses können Sie im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen.

Sie benötigen pro Betriebsstätte nur einen Praxisausweis (SMC-B) und für jedes mobile Kartenterminal ebenfalls jeweils einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B). Sollten Sie Hausbesuche durchführen sind, im oben geschilderten Fall, somit 2 Praxisausweise erforderlich. Praxisausweise müssen gesondert z.B. über www.smc-b.de/duria bestellt werden.

 

Praxisgemeinschaft

In einer Praxisgemeinschaft benötigen Sie neben dem TI-Basispaket noch für jede weitere Betriebsstätte ein Zusatzpaket. Dies bedeutet, dass Sie pro weiterer Betriebsstätte jeweils ein "Zusatzpaket(e) für jede weitere Betriebsstätte" und ein "stationäres Kartenterminal inkl. SMC-KT" beziehen müssen. Sollten Sie auch Hausbesuche durchführen, so benötigen Sie noch mobile Kartenterminals. Diese können Sie im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen. Sie benötigen nur einen Konnektor.

Sie benötigen pro Betriebsstätte nur einen Praxisausweis (SMC-B) und für jedes mobile Kartenterminal ebenfalls jeweils einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B). Sollten Sie keine Hausbesuche durchführen sind, im oben geschilderten Fall (2 stationäre Kartenterminals, keine mobilen KT), somit 2 Praxisausweise notwendig. Praxisausweise müssen gesondert z.B. über www.smc-b.de/duria bestellt werden.

Beispiel:

Die Praxis Dres. Mustermann / Musterfrau / Testus besteht aus 3 Betriebsstätten. Diese Praxis würde neben dem TI-Basispaket (1 Konnektor + 1 KT) noch zwei "stationäre Kartenterminals inkl. SMC-KT" bestellen um in allen Betriebsstätten Versichertenkarten einlesen zu können. Frau Dr. Musterfrau und Herr Dr. Testus machen zudem Hausbesuche und bestellen zusätzlich noch 2 mobile Kartenterminals. Pro Betriebsstätte muss ein Praxisausweis bezogen werden, damit Versichertenkarten eingelesen werden können. Zudem benötigt die Praxis für jedes mobile Kartenterminal ebenfalls ein Praxisausweis. In dem geschilderten Fall sind somit 5 Praxisausweise (SMC-B) notwendig. Praxisausweise müssen gesondert z.B. über www.smc-b.de/duria bestellt werden.

 

Berufsausübungsgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis

In einer BAG / GP sollten Sie zunächst nur das TI-Basispaket bestellen, ein zweites stationäres Terminal wird erst ab dem vierten tätigen Arzt In der BAG gefördert. Sollten Sie mehr als ein stationäres Kartenterminal benötigen, so können Sie dies im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen. Sollten Sie Hausbesuche durchführen, so benötigen Sie noch ein mobiles Kartenterminal. Diese können Sie ebenfalls im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen.

Sie benötigen pro Betriebsstätte nur einen Praxisausweis (SMC-B) und für jedes mobile Kartenterminal ebenfalls jeweils einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B). Sollten Sie Hausbesuche durchführen sind, im oben geschilderten Fall (1x stationäres Kartenterminal + 1x mobiles Kartenterminal), somit 2 Praxisausweise erforderlich. Praxisausweise müssen gesondert z.B. über www.smc-b.de/duria bestellt werden.

Beispiel:

Die Praxis Dres. Mustermann / Musterfrau / Testus besteht aus einer Betriebsstätte und hat einen Anmeldungsarbeitsplatz. Da in der Praxis nur 3 Ärzte tätig sind, wird nur ein stationäres Kartenterminal gefördert. Dr. Mustermann macht als einziger Hausbesuche. Die Praxis benötigt 2 Praxisausweise (SMC-B), einen für das stationäre Kartenterminal und einen für das mobile Kartenterminal.

 

überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft / Gemeinschaftspraxis

In einer überörtlichen BAG / GP benötigen Sie neben dem TI-Basispaket für jede weitere Nebenbetriebsstätte ein Zusatzpaket, welches aus " Zusatzpaket(e) für jede weitere Nebenbetriebsstätte" und jeweils einem "stationären Kartenterminal inkl. SMC-KT" besteht. Diese können Sie im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen. Sollten Sie auch Hausbesuche durchführen, so benötigen Sie noch ein mobile Kartenterminals. Diese können Sie ebenfalls im Bereich "zusätzliche Komponenten" zu Ihrer Bestellung hinzufügen.

Sie benötigen pro Betriebsstätte nur einen Praxisausweis (SMC-B) und für jedes mobile Kartenterminal ebenfalls jeweils einen zusätzlichen Praxisausweis (SMC-B). Sollten Sie Hausbesuche durchführen sind, im oben geschilderten Fall (2x stationäres Kartenterminal + 1x mobiles Kartenterminal), somit 3 Praxisausweise notwendig. Praxisausweise müssen gesondert z.B. über www.smc-b.de/duria bestellt werden.

Beispiel:

Die Praxis Dres. Mustermann / Musterfrau / Testus besteht aus einer Betriebsstätte und einer Nebenbetriebsstätte. Um in der Zweigstelle ebenfalls Versichertenkarten einlesen zu können, benötigt diese zusätzlich ein stationäres Kartenterminal. Zudem muss das Paket "Zusatzpaket für jede weitere Nebenbetriebsstätte" ein mal bestellt werden. Für die Hausuche von allen Dres. sollten drei mobile Kartenterminals angeschafft werden. In dem genannten Fall sind insgesamt 5 Praxisausweise (SMC-B) notwendig, zwei für die stationären Kartenterminals und 3 für die mobilen Kartenterminals.

Nein, der Konnektor und DURIA sind mandantenfähig. Somit können Sie an dieser Stelle von der höheren Förderung profitieren. Bitte sprechen Sie sich innerhalb Ihrer Praxis ab, wer die Komponenten bestellt und wie diese untereinander vergütet werden. Die SEPA-Lastschrift erfolgt nur von einem Konto.

Nachbestellungen können komfortabel über unser Mitgliederportal (mitglieder.duria.de) erledigt werden. Loggen Sie sich dazu mit Ihren Zugangsdaten ein und navigieren über das Menü zum Bereich "Shop". Hier finden Sie den Punkt "TI-Bestellung ".

Startklar für die Telematik-Infrastruktur

SMC-B beantragen Die Einführung der Telematik-Infrastruktur (TI) wurde im E-Health Gesetz festgeschrieben. Die TI ist ein sicheres Netz für das deutsche Gesundheitswesen und wird alle Beteiligten wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Kassenärztliche Vereinigungen, Apotheken und Krankenkassen miteinander verbinden. Ein sicherer und problemloser Datenaustausch – auch über Sektorengrenzen hinweg – soll ermöglicht werden.

So sind niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seit dem 30.06.2019 verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren (VSDM).

Die gesetzlich geforderten weiteren Anwendungen wie Notfalldaten (NFDM) und Medikationspläne (eMP) der Patienten werden später nachgerüstet. Auch kommen dann erst der elektronische Arztausweis (eHBA) sowie die digitale Signatur (QES) zum Einsatz.

Viele Fragen zu diesem komplexen, technischen und noch viel politischeren Projekt rund um die elektronische Gesundheitskarte und den Anschluss Ihrer Praxis an die vielzitierte „Datenautobahn" versuchen wir im Folgenden mit knappen Worten zu beantworten.

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftrage, Peter Schaar, hat einen guten und ausführlichen Beitrag zum Thema "Datenschutz bei der eGK und in der Telematik-Infrastrutur" veröffentlicht.

 

Bestellung elektronischer Heilberufeausweis

eHBA beantragenDie Duria eG ist eine Kooperation mit der Fa. medisign eingegangen, um für unsere Mitglieder möglichst komfortabel die Bestellung des eHBA anbieten zu können. Die Kooperation bei der Bestellung der Praxisausweise (SMC-B) im vergangenen Jahr lief sehr reibungslos und fügte sich nahtlos in unseren Bestell und Benachrichtigungsprozess ein. Bestellen können Sie den eHBA über https://www.ehba.de/duria/

Die Duria eG prüft derzeit die verfügbaren KIM-Lösungen (Kommunikation im Medizinwesen) um unseren Mitgliedern eine stabile, performante und wartbare Lösung anbieten zu können. Parallel dazu werden die Anwendungen wie dem elektronischen Medikationsplan, dem elektronischen Arztbrief und der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorangetrieben. Wir rechnen derzeit damit, dass wir frühestens in Q1/2021 den KIM-Dienst und somit die ersten weiteren Anwendungen anbieten können. Die Bestellung Ihres eHBA hat daher noch Zeit bis zu Beginn des kommenden Jahres. Neuigkeiten, Lieferfristen etc. finden Sie wie immer im Duria-Forum (www.duria.de/forum).

 

Muss ich mich an die TI anschließen?

Jede Praxis mit einer KV-Zulassung muss sich an die TI anschließen. Weil es sich um eine gesetzliche Vorschrift (§291a ff. SGB V) für Ärzte handelt, sind die Krankenkassen ebenfalls gesetzlich verpflichtet, KV-Ärzten die Kosten für die Anschaffung und den dauerhaften Unterhalt/Betrieb der dafür notwendigen Geräte und Dienstleistungen über die KV zu erstatten. Reine Privatpraxen sind vom Gesetz nicht betroffen und dürfen nicht angeschlossen werden.

 

Was benötige ich für die Anbindung meiner Praxis an die TI?

Sie benötigen einen Internetzugang sowie drei neue Komponenten und einen speziellen Dienstleistungsvertrag, um an die TI angeschlossen zu werden:

  1. TI Konnektor
  2. Neues stationäres Kartenterminal mit Sicherheitsmodul SMC-KT
  3. Praxisausweis (SMC-B-Karte)
  4. Dienstleistungsvertrag mit einem VPN-Zugangsdienstanbieter

 

Zusätzlich wird in jedem Praxis-Verwaltungs-System ein spezielles, zertifiziertes Kommunikationsmodul zum Datenaustausch mit dem Konnektor benötigt. DURIA hat diese Bestätigung der Konformität der Konnektorschnittstelle bereits im Februar erhalten. Die gematik bestätigt uns damit die korrekte und sichere Schnittstelle zum Konnektor. Die Tests mit den physikalischen Konnektoren sind ebenfalls postiv abgeschlossen worden.

Grundsätzlich dürfen in der TI nur Geräte und Software verwendet werden, die von der gematik und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen sind. Eine Liste der aktuell zugelassenen Komponenten veröffentlicht die KBV regelmäßig hier.

TI Konnektor

Der Zugang zur TI erfolgt über einen sog. Konnektor. Er ähnelt in Aufbau und Aussehen einem DSL-Router, arbeitet allerdings auf einem deutlich höheren Sicherheitsniveau und muss daher spätestens alle 5 Jahre ausgetauscht werden. Er stellt ein sogenanntes virtuelles, privates Netzwerk (VPN) zur TI und zum KV-SafeNet her, so dass eine Kommunikation unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom Internet erfolgt.

Der Konnektor ist mit den stationären Kartenterminals sowie der Praxissoftware über die Netzwerkverkabelung verbunden.

Stationäres Kartenterminal

Die neuen Kartenterminals sind notwendig, da die ursprünglich in 2011 flächendeckend für die eGK ausgelieferten Kartenterminals durch die massiven zeitlichen Verzögerungen im Projekt nicht mehr die aktuellen Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Geräte werden zusätzlich mit einem Sicherheitsmodul (SMC-KT) bestückt, welches dauerhaft versiegelt seitlich im Kartenterminal steckt.

Praxisausweis (SMC-B-Karte)

Ein Praxisausweis wird (je BSNR) zur Anmeldung als medizinische Einrichtung in der TI benötigt. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Security Module Card Typ B (SMC-B). Die Karte wird bei der Installation der TI-Technik in eines der Kartenterminals gesteckt und über eine PIN freigeschaltet. Nur damit kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen.

Eine erneute Eingabe der PIN ist erforderlich, wenn das Kartenterminal oder der Konnektor neu eingeschaltet wird. Nur mit freigeschaltetem Praxisausweis kann der Konnektor eine Online-Verbindung zur TI herstellen.

VPN-Zugangsdienst

Für den Zugang zur TI benötigen Praxen einen speziellen VPN-Zugangsdienstanbieter – ähnlich einem KV-SafeNet oder Internetprovider. Dieser kümmert sich zusätzlich um die Wartung und die nötigen Updates des Konnektors und der Kartenterminals. Die Duria eG ist zugelassener VPN-Zugangsdienstanbieter.

Was ist eine „sichere Lieferkette“?

Alle für die TI benötigten Komponenten dürfen nicht mit der „normalen" Post oder „normalen" Lieferdiensten in die Praxis geliefert, sondern müssen in einer sog. sicheren Lieferkette zugestellt und persönlich vor Ort an den Arzt übergeben werden.

Dabei findet der Transport mit Sicherheitsdiensten und speziell ausgebildeten und zertifizierten Mitarbeitern statt. Auch die Lieferfahrzeuge müssen speziell abgesichert werden.

Nach Ablieferung in der Praxis sollten trotz aller evtl. vorhandenen Neugier die Kartons, in dem die Geräte angeliefert wurden, ungeöffnet sicher verwahrt und erst am Tag der Installation geöffnet werden. Nur so kann eine zwischenzeitliche Kompromittierung - die zu sofortigen Sperre der Geräte führen würde - sicher verhindert werden.

Alle diese Maßnahmen sind Bedingung für die Zulassung der Geräte und werden den Herstellern vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) vorgeschrieben.

Dieser ganze Aufwand soll verhindern, dass auf dem Weg zwischen der Fabrik des Herstellers und dem  Einsatzort in der Praxis Unbefugte die Geräte manipulieren und mit Abhöreinrichtungen kompromittieren bzw. in den Besitz der Zugangstechnologie gelangen.

Alleine hieran kann man erahnen, welch komplexe Logistik und Timinganforderungen dies an alle Beteiligten stellt.

Bietet die Duria eG ein Komplettpaket an?

Ja. Sie sollten im Dezember 2019 das Rundschreiben erhalten haben, mit dem Sie die Anbindung an die TI bestellen konnten. Sie können dies auch telefonisch über 02421/2707-430 erneut anfordern.

Der Praxisausweis (die sog. SMC-B) für die jeweilige BSNR kann nur von einem Arzt selber direkt beim SMC-B-Hersteller beantragt werden. Das dürfen wir Ihnen nicht abnehmen. Sie können den Praxisausweis aber über folgenden Link beantragen: Antrag SMC-B
Die Beantragung sollte erfolgen, wenn ein Installationstermin abgeschätzt werden kann, da auch die SMC-B nach spätestens 5 Jahren ausgetauscht werden muss. Da es mehrere Wochen dauern kann, bis der Praxisausweis eintrifft, sollte dieser jedoch frühzeitig beantragt werden.

Wie lange dauert die Installation in der Praxis?

Je Praxis werden ca. 3-4 Stunden benötigt, um den in vielen Praxen typischen Kabelsalat unter der Anmeldung so zu entwirren, dass die neuen Geräte ins Netzwerk eingebunden und mit Strom versorgt werden können. Dabei kann es, je nach individuellem „Kabelsalatzustand“, zu kurzen Unterbrechungen im Praxisbetrieb kommen. Die notwendigen Einstellungen in DURIA zur Aktivierung des zertifizierten TI-Kommunikationsmoduls, eine Einweisung in die neuen Funktionen, sowie die Handhabung der PIN-Eingabe beim Praxisausweis, finden im Idealfall im laufenden Betrieb statt.

Sprechen Sie bitte vor der Installation mit Ihrem DURIA-Support-Center, ob es zu Unterbrechungen kommen wird.

Was geschieht mit dem alten Kartenleser?

Der bisher genutzte Kartenleser lässt sich zwar nicht an den Konnektor anschließen, bleibt aber nach Möglichkeit als Reservegerät am PC angeschlossen und kann, genauso wie das vorhandene mobile Lesegerät, voraussichtlich für die nächsten Jahre problemlos weiterverwendet werden.

Kann ich irgendeinen Konnektor bestellen?

Nein! Die Schnittstelle für das (Remote-)Management des Konnektors ist herstellerspezifisch und nicht "einfach so" mit DURIA kompatibel. Daher sind mit DURIA nur Konnektoren funktionstüchtig und von uns supportbar, für die entsprechende Management-Schnittstellen programmiert wurden. Die TI-Schnittstelle der Konnektoren ist jedoch durch die Gematik spezifiziert und DURIA kann mit allen Konnektoren kommunizieren.

Wer entschädigt mich dafür, wenn die KV-Erstausstattungs-pauschale nicht ausreicht ggf. das Honorar um 1% gekürzt wird?

Im Moment niemand! - Da müssen Sie ggf. bei Ihrer KV nachfragen, ob der Gesetzgeber nochmals die Frist für die Honorarkürzungen nach hinten verschiebt. Die bisherigen, abgestaffelten Erstattungspauschalen und Fristen wurden allesamt Ende 2016 bzw. Anfang 2017 „ausgewürfelt“:

Diese betragen nun seit dem Q1/2020 1.549‬,00€ (1.014,00€ für Konnektor und 535,00€ für das Terminal) Quelle: KBV

Praxisgemeinschaften und überörtliche Praxen können sich allerdings zurücklehnen, denn durch die Mandantenfähigkeit von DURIA benötigen sie ja nur eine Komplettausstattung, bekommen aber mindestens zwei Erstausstattungspauschalen von der KV ausgezahlt.

Brauche ich neben dem Konnektor auch einen Internetrouter?

Ja, unbedingt! Der Konnektor kann nicht alleine Online gehen, denn er kann selbständig keine Internetverbindung aufbauen.

Was passiert mit meinem KV-SafeNet?

Solange in der Praxis noch kein Konnektor installiert ist oder noch nicht alle für die Praxis relevanten Anwendungen/Dienste im KV-SafeNet von der gematik zertifiziert wurden (z.B. PVS-Abrechnung, DMP-Datenannahme), erfolgt der Zugang zum KV-SafeNet über den bestehenden (Duria-)KV-SafeNet Router.

Sobald alle KV-SafeNet-Dienste auch über den Konnektor verfügbar sind, brauchen die Daten nicht mehr über den KV-SafeNet-Router geschickt zu werden. Ggf. ist eine Einstellung in Ihrem bestehenden Router oder an den Arbeitsplätzen notwendig.